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Allgemeine Informationen

Vereine & Institutionen, die Ihren Sitz bzw. ihren Hauptwirkunkskreis in Böhlitz-Ehrenberg haben, können Anträge auf Brauchtumsmittel an den Ortschaftsrat stellen. Dieser entscheidet über die Förderung der Projekte und Vorhaben und über die Höhe der Förderung.

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Dabei hat der Ortschaftsrat Förderschwerpunkte festgelegt.

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  • Kinder- und Jugendarbeit 

  • Rettungswesen & Kameradschaftspflege 

  • Seniorenarbeit 

  • Öffentliche Festivitäten und Veranstaltungen 

 

 

Projekte, die nicht in diese Förderschwerpunkte fallen, können dennoch beantragt werden. Generell sollen mit den Brauchtumsmittel möglichst viele Personen erreicht werden. Vereins- bzw. institutionsinterne Veranstaltungen können nur im Einzelfall und nach entsprechender Begründung unterstützt werden. 

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Darüber hinaus legt der Ortschaftsrat Wert auf Unterstützung der von Ihm bzw. in seinem Auftrag von der Bürgergesellschaft Böhlitz-Ehrenberg durchgeführten Veranstaltungen wie Ortsfest, Weihnachtsmarkt und der Auszeichnungsveranstaltung. Diese kann zum Beispiel beim Auf- und Abbau des Ortsfestes / Weihnachtsmarkts... erfolgen oder mit einer Beteiligung am Programm dieser Veranstaltungen. Weitere Informationen diesbezüglich erhalten Sie von der Vorsitzenden der Bürgergesellschaft Böhlitz-Ehrenberg, Heike Blum unter heike.blum@bgbe.de oder Sie übermitteln diesen Fragebogen >> an die gleiche Adresse.

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Verfahrensablauf: 

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1. Antrag stellen

Der Antrag für das kommende Jahr ist jeweils bis zu Ende Dezember des laufenden Jahres zu stellen (31.12.). Nutzen Sie zur Antragstellung bitte das nachfolgende Formular. Erstantragsteller müssen die Legitimationsdokumente einreichen.

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2. Ortschaftsrat beschließt Mittelvergabe

In der ersten Sitzung des Jahres (im JANUAR) beschließt der Ortschaftsrat, welche Projekte in welcher Höhe unterstützt werden.

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3. Stadt Leipzig erstellt Brauchtumsmittel-Bescheid

Das Büro für Ratsangelegenheiten der Stadt Leipzig erstellt die Brauchtumsmittelbescheide nach den entsprechenden Entscheidungsniederschriften des Ortschaftsrates und versendet diese an die Antragsteller.

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4. Abforderung der Mittel

Nachdem Sie der Brauchtumsmittelbescheid erreicht hat, können Sie die bewilligten Mittel bei der Stadt Leipzig abfordern.

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5. Abrechnung an die Stadt Leipzig

Nach der Beendigung Ihres Projekts rechnen sie unmittelbar bzw. bis spätestens zum Jahresende direkt an die Stadt Leipzig (nicht mehr über den Ortschaftsrat) ab.

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Weiterführende Informationen, Ausfüllhinweise und FAQs zu den Brauchtumsmitteln finden Sie auf dem
Brauchtumsmittelportal der Stadt Leipzig >>

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