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ACHTUNG! NEUES ANTRAGSVERFAHREN

Im Zuge der Brauchtumsmittelreform der Stadt Leipzig gibt es seit 2023 ein neues Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren. 

 

Bitte beachten Sie bei Ihren Anträgen, dass die entsprechenden Zwecke angegeben werden, genauer gesagt, muss es eine Beschreibung eines Projektes sein, dass den Mehrwert für den Ort ("örtliches Brauchtum") erläutert. Am Ende werden auch nur Rechnungen akzeptiert, die ersichtlich in Verbindung mit diesem Projekt stehen und der Rahmenrichtlinie Brauchtum der Stadt Leipzig entsprechen.

 

Falls sich Zwecke im Laufe des Jahres ändern, muss dies dem Ortschaftsrat mitgeteilt werden. Dieser muss dann den alten Beschluss zurücknehmen und einen neuen Beschluss fassen und diesen neu bescheiden. Daher scheint es sinnvoll, mehrere Anträge mit unterschiedlichen Zwecken zu stellen. Wenn diese zudem noch bis zum Betrag von 1.000,– Euro liegen (Bagatellgrenze) muss auch kein Finanzierungsplan und damit verbundene Angaben (auch bei der Abrechnung) eingereicht werden. 

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Neu ist auch, dass ein Identifikationsnachweis (z. B. aktuelle Eintragung Vereins- bzw. Handelsregister, Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag; bei Privatpersonen Kopie Personalausweis) eingereicht werden muss, sofern dies nicht schon 2023 geschehen ist.

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Die Anträge für Mittel zum örtlichen Brauchtum für das Folgejahr sind zum Ende des laufenden Jahres (31.12.) zu stellen. 


Es zählt der Posteingang, nicht der Poststempel!


Bitte nutzen Sie für die Beantragung der Brauchtumsmittel nachfolgendes Formular:

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